Der Freundeskreis Karlsruhe ist ein Kind der Karlsruher Diakonie. 1969 wurde er als
alternative Gruppe zu den damals schon bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen „Blaues Kreuz“ und „Anonyme Alkoholiker“
von der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Karlsruhe gegründet und von dessen Mitarbeitern auch geleitet. Im Jahr
1978 wurde eine Art Selbstverwaltung eingerichtet, indem aus den Reihen der Betroffenen vier Vertreter gewählt wurden,
mit der Aufgabe, die Leitung und Organisation des Freundeskreises zunächst noch in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle
zu übernehmen. 1980 folgte dann mit der Wahl eines siebenköpfigen Vorstandes und dem Status eines nicht eingetragenen
Vereins ein weiterer Schritt in Richtung Selbstständigkeit. In all den Jahren sorgte das Diakonische Werk auch immer
für die Unterbringung des Freundeskreise in dafür geeigneten Räumen, jedoch konnten diese selten mit der immer stärker
wachsenden Teilnehmerzahl an den Gruppen Schritt halten und mussten zudem noch mit anderen Nutzern geteilt werden.
So entschlossen sich die Mitglieder des Freundeskreises im Jahr 1988, motiviert durch ihren auch damals schon langjährigen
Vorsitzenden Konrad G. Böllert, zu einer Zäsur, nämlich der Umwandlung des Freundeskreises in einen eigenständigen und
auch eingetragenen Verein und das Anmieten eigener Räume. Der Schritt in die endgültige Selbstständigkeit erfolgte dabei
im Einvernehmen und in enger Abstimmung mit dem Diakonischen Werk Karlsruhe. Man wollte ja die fachliche Beratung und
enge Zusammenarbeit durch und mit der Beratungsstelle aufrechterhalten. Und ebenso konnte der Freundeskreis den Unterhalt
der Räume aus eigener Kraft finanziell nicht stemmen, so dass ein Mietzuschuss durch die Diakonie ausgehandelt wurde.
Die anhaltende Verbundenheit des Freundeskreises mit dem Diakonischen Werk und insbesondere mit dessen Beratungsstelle
wurde in der Satzung des Freundeskreises in den Paragraphen 3, 4,10 und 16 verankert. Insbesondere bestimmt der § 10,
dass der oder die Leiter/in der Beratungsstelle automatisch, ohne gewählt werden zu müssen, dem Vorstand des
Freundeskreise angehört und der § 16 regelt, dass das Vereinsvermögen bei Vereinsauflösung dem Diakonischen Werk
Karlsruhe zufällt.
Neben dieser schriftlichen Fixierung in der Satzung beruhten aber alle anderen Vereinbarungen, insbesondere auch die über den
Mietzuschuss, nur aufgrund mündlicher Vereinbarungen und persönlicher Beziehungen. Da aber die Zusammenarbeit mit dem
Diakonischen Werk für den Freundeskreis, zumindest in seiner derzeitigen Größe und Bedeutung, von existentieller Notwendigkeit
ist, war es wichtig, diese Vereinbarungen auch schriftlich festzuhalten. So wurden mit Herrn Pfarrer Karl, dem vormaligen
Direktor des Diakonischen Werkes und Herrn Klaus Huber, dem Leiter der Psychosozialen Beratungsstelle vereinbart,
die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu manifestieren. Das Konzept dieser Vereinbarung wurde vom
Freundeskreis, insbesondere vom Ersten Vorsitzenden Lutz Stahl, erstellt, vom Diakonischen Werk geprüft, redaktionell
in einigen Punkten überarbeitet und über alle nötigen Instanzen in einer länger währenden Prozedur abgesegnet und verabschiedet.
Mit Datum vom 27. Oktober 2008 ist dieser für beide Seiten wichtige Vertrag in Kraft getreten.